BGR 191 - Orthopädischer Fußschutz

 

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BGR191-Flyer anzeigen zu lassen.

Diese BG-Regel erläutert die Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (BGV A1) hinsichtlich der Benutzung von Fuß- und Knieschutz. Sie findet Anwendung auf die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Fußschutz, z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe, sowie auf den Knieschutz.

Im Januar 2007 ist eine Änderung der berufsgenossenschaftlichen Richtlinie BGR 191 in Kraft getreten. Diese Änderung besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 entsprechen.

Ein offizielles Prüfinstitut muss diese Prüfung durchführen, um anschließend eine neue EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellen zu können. Die Kosten für solche Prüfungen sind nicht unerheblich und würden den Rahmen für einzelne Projekte sprengen. Deshalb hat die Stabilus Safety GmbH für zahlreiche orthopädische Veränderungen viele verschiedene Modelle im Vorfeld zertifizieren lassen.

Um eine größtmögliche Individualität für den Patienten und eine Betreuung vor Ort zu gewährleisten haben wir uns zu einer Zusammenarbeit mit der Fa. Schein Orthopädieservice KG in Remscheid entschieden.

Schein ist einer der größten Produzenten für orthopädische Einlagen und verfügt über ein flächen- deckendes Händlernetz.

Fortan ist "jeder" Orthopäde der Schein führt, in der Lage zertifizierte Einlegesohlen für unsere Sicherheitsschuhe herzustellen. Das Zertifikat bleibt hierbei erhalten!!!

Damit auch Sie unsere Sicherheitsschuhe umarbeiten können, laden Sie sich unsere Vereinbarung herunter und senden diese mit Ihrem Firmenstempel und unterschrieben an uns retour.

Bitte downloaden: Vereinbarung zur BGR 191

Sie erhalten daraufhin umgehend unsere Fertigungsanweisungen und benötigte Unterlagen.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen unter: 09081 / 290 16 - 0 zur Verfügung.