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BGR191-Flyer anzeigen zu lassen. |
Diese BG-Regel erläutert die
Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (BGV A1)
hinsichtlich der Benutzung von Fuß- und Knieschutz. Sie findet
Anwendung auf die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die
Benutzung von Fußschutz, z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe
und Berufsschuhe, sowie auf den Knieschutz.
Im Januar 2007 ist eine Änderung der
berufsgenossenschaftlichen Richtlinie BGR 191 in Kraft getreten.
Diese Änderung besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung
von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob diese weiterhin
den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 entsprechen.
Ein offizielles Prüfinstitut muss diese
Prüfung durchführen, um anschließend eine neue
EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellen zu können. Die Kosten
für solche Prüfungen sind nicht unerheblich und würden den
Rahmen für einzelne Projekte sprengen. Deshalb hat die Stabilus
Safety GmbH für zahlreiche orthopädische Veränderungen viele
verschiedene Modelle im Vorfeld zertifizieren lassen.
Um eine größtmögliche Individualität für
den Patienten und eine Betreuung vor Ort zu gewährleisten haben
wir uns zu einer Zusammenarbeit mit der Fa. Schein
Orthopädieservice KG in Remscheid entschieden.
Schein ist einer der größten Produzenten
für orthopädische Einlagen und verfügt über ein flächen-
deckendes Händlernetz.
Fortan ist "jeder" Orthopäde der Schein
führt, in der Lage zertifizierte Einlegesohlen für unsere
Sicherheitsschuhe herzustellen. Das Zertifikat bleibt hierbei
erhalten!!! |